Mehr Verfassung, statt Schutz!

von Stefan Wiechmann - 11.03.2011
Ein Angriff auf Pressefreiheit und Informantenschutz. Wegen angeblicher Kontakte zu „linksextremistischen“ Gruppen, wird der Publizist und Anwalt Rolf Gössner mehr als zwei Drittel seines Lebens vom Verfassungsschutz bespitzelt. Erst im Jahr 2011 wurde die Beobachtung als „rechtswidrig“ eingestuft und eingestellt.

Es sei schon ein merkwürdiges Gefühl gewesen, nach 40 Jahren das erste Mal wieder „verfassungsschutzlos“ zu sein, schmunzelt Rolf Gössner. Der Publizist, Rechtsanwalt und parlamentarischer Berater in Bremen berichtet auf der 8. Linken Medienakademie (LiMA) in Berlin über die „inquisitorische Beweisführung“, so Gössner, des Verfassungsschutzes. Der Fall des Journalisten dürfte die längste Dauerbeobachtung einer nie als verfassungsfeindlich eingestuften Person durch den Inlandsgeheimdienst darstellen.

Unter permanenter Beobachtung

Erst das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts beendete die als rechtswidrig eingestufte Oberservierung. Nach förmlichem Antrag, erfuhr Gössner erst 1996 über seine Akte beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Eine Erkenntnis die sein soziales und berufliches Leben wesentlich veränderte. Als Rechtsanwalt und Journalist konnte er weder seinen Mandanten das Mandantengeheimnis, noch Presseinformanten den Informantenschutz garantieren.  

Alle zwei Jahre neue Sünden

Nach seiner Antragstellung erhielt Gössner ein Personendossier, seine „Sündenakte“, die er bis zum Gerichtsurteil in diesem Jahr, alle zwei Jahre neu beantragen musste. Über 2000 Seiten seien von „mehreren Beamtengenerationen des Verfassungsschutzes“, so Gössner, zusammengetragen worden. Doch auch der Einblick in seine Akte hilft dem Rechtsanwalt nur wenig, weil der Großteil der Inhalte aufwendig geschwärzt wurde.

Funktion des Verfassungsschutzes

Auch das Kölner Verwaltungsgericht konnte nur mit den zu „85 Prozent geschwärzten Dokumenten“ arbeiten, weil der Verfassungsschutz seine Quellen (z.B. V-Männer) und seine Funktion gefährdet sieht.

Schon der Name „Verfassungsschutz“ sei angesichts der offensichtlich verfassungswidrigen Vorgehensweise ein Euphemismus, sagt Gössner.  Dieser lenke davon ab, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz ein Geheimdienst sei und ein Fremdkörper in unserer Demokratie. Eine politische Institution, die anders Denkende observiere, obwohl diese nie außerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens der Pressefreiheit gearbeitet hätten, sei „Gift für unsere demokratische Gesellschaft“, kritisiert Gössner.

Ihm bleibt die bittere Erkenntnis, dass er ohne eine Klage wahrscheinlich immer noch observiert werden würde und eine neue Akte über ihn jederzeit wieder angelegt werden könnte. Gössner ergänzt, dass der Verfassungsschutz die Beendigung des Verfahrens nicht einmal mit dem Kölner Gerichtsurteil begründe, sondern mit der Gefahrenlage, die sich im Zeitalter des internationalen Terrorismus verändert hätte und Gössner nicht mehr beobachtungswürdig erschienen ließ.

Mehr Verfassung, weniger Schutz

Das Bundesamt für Verfassungsschutz schreibt auf seiner Internetseite, dass sich alle Demokraten einig darüber sein sollten, dass wir einen Schutz der Verfassung bräuchten, weil damit „Menschenrechte, Freiheit und Demokratie“ gesichert würden. Der Fall Gössner zeigt allerdings auch, dass die Bürger nicht nur des Schutzes vor Verfassungsgegnern bedürfen. 

 

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Tags: VerfassungsschutzPressefreiheit

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